Umwandlungsanspruch nach § 45a SGB XI
Zusammenfassung: Gemäß § 45a SGB XI hat der Pflegebedürftige unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch aus dem Pflegegeld finanzierte „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ in Sachleistungen umzuwandeln. Der Vorteil liegt auf der Hand: Die Pflegesachleistungen werden bei jedem Pflegegrad höher bezuschusst als beim Pflegegeld. In Bezug auf eine Haushaltshilfe (oder 24h-Betreuung zu Hause) zur Unterstützung im Alltag kann der Umwandlungsanspruch einen […]