Zusammenfassung: Wenn Pflegehaushalte sich für eine Pflegekraft im Rahmen einer 24-Stunden-Betreuung entscheiden, müssen Sie ebenfalls entscheiden, welches Modell der Beschäftigung der 24h-Pflege zu Grunde liegen soll. Es gibt zwei Möglichlichkeiten, erste Möglichkeit: Der Pflegehaushalt nimmt die Leistungen einer Pflegevermittlungs-Agentur in Anspruch und schließt einen Dienstleistungsvertrag ab. Die zweite Möglichkeit: Der Pflegehaushalt stellt eine Pflege- oder Betreuungskraft selber ein. Im zweiten Fall liegt ein Arbeitsvertrag vor. Die Infografik zeigt übersichtlich beide Modelle mit ihren Vor- und Nachteilen. Unten erläutere ich die Infografik etwas detailierter.

Pflegefälle ergeben sich in der Regel nicht von heute auf Morgen. Je nach Art der körperlichen Beeinträchtigung und Erkrankung deutet sich an, dass in absehbarer Zeit die Pflege und Betreuung nicht mehr allein auf den Schultern eines Femilienmitglieds lasten kann. Die Unterstützung durch eine Pflegekraft im Rahmen einer „24-Stunden-Betreuung“ wird dann meist als die einzige Lösung als Alternative zum Pflegeheim in Betracht gezogen. Wenn sich das so abzeichnet, holen sich die Betroffenen dann meist zuerst Informationen aus dem Internet. Die Suche nach „24 Stunden Betreuung“ oder „24 Stunden Pflege“ führt als erstes zu entsprechenden 24h-Betreuungs-Agenturen, da diese mit ihren optimierten Internetseiten bei diesen Suchbegriffen ganz vorne im Ranking der Suchmaschinenergebnisse stehen. Zudem haben - so zumindest meine Annahme - Vermittlungs-Agenturen einen deutlich überwiegenden Marktanteil gegenüber dem alternativen Beschäftigungsmodell, nämlich der Festanstellung der Pflegekraft durch den Pflegehaushalt auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags. Dabei beziehe ich allerdings die „schwarzen“ Arbeitsverhältnisse nicht mit ein, von denen es laut Expertenmeinungen eine große Anzahl gibt.
Ich unterstelle, dass von einem illegalen Arbeitsverhältnis abgesehen wird, so dass nur drei grundsätzliche Beschäfigungsformen übrig bleiben:
1. Dienstleistungsvertrag mit einer Agentur
2. Arbeitsvertrag direkt mit der Pflege-/Betreuungskraft
3. Werkvertrag mit einer selbstständigen Pflegekraft
Den dritten Fall möchte ich als Lösungsweg für in Deutschland befindliche Pflegehaushalte sofort wieder streichen, da dieser den Makel besitzt, dass eine Scheinselbständiglkeit von Behörden bzw. den Sozialversicherungsträgern unterstellt werden kann. Somit bleiben noch zwei Möglichkeiten:
Der etwas bequemere Weg mittels 24h-Pflegevermittlungs-Agentur oder der „autonomere“ Weg der Anstellung der Pflegekraft. Aber welche ist der richtige? Diese Frage lässt sich nur individuell beantworten, indem man die Situation im Pflegehaushalt genauer betrachtet und persönliche Präferenzen einbezieht. Das heißt, beide Ansätze, also beide Vertragsarten, Dienstleistungsvertrag oder Arbeitsvertrag haben ihre Vorteile: Beim Dienstleistungsvertrag mit der Agentur bin ich eindeutig flexibler und muss deutlich weniger selbst organisieren. Nach dem Ausfüllen und der Besprechung des Bedarfsfragebogens hat die Agentur ein klares Bild über die Situation und wird, wenn es eine gute Agentur ist, die bestmögliche Besetzung für den „Job“ finden. Der Organisationsaufwand liegt dann schwerpunktmäßig bei der Agentur. Nicht zu unterschätzen ist dabei das Thema „Personalwechsel“, das dann vollständig bei der Agentur liegt. Sie müssen sich als Pflegehaushalt um viele Dinge nicht selbst kümmern.
Wenn Sie sich aber selbst kümmern wollen und die Situation beispielsweise so gelagert ist, dass Sie eine Pflegehilfe bereits kennen und sie einen potentiellen Wechsel auch organisiert bekommen oder er entfällt gänzlich, dann müssen Sie sich nur noch vertraglich einig werden. Bei dem Vertrag handelt es sich dann um einen Arbeitsvertrag. Wenn Sie sich so entscheiden, sollte Ihnen bewusst sein, dass neben der Selbst-Organisation mit dem Arbeitsvertrag auch ein administrativer Aufwand hinzukommt. Als Arbeitgeber, der Sie dann sind, müssen Sie eine monatliche Lohnabrechnung erstellen. Das kann normalerweise ein Fachunkundiger nicht. Somit sollten Sie dafür einen Steuerberater oder den Arbeitgeberservice für Privathaushalte einspannen. Bedenken Sie ebenfalls bei der Arbeitgeber/Arbeitnehmer-Variante, dass in Deutschland Arbeitnehmer mit vielen Rechten ausgestattet sind. Sie sollten sich über die wichtigsten Aspekte der Arbeits- und Sozialgesetzgebung informieren. Dass ein Arbeitnehmer Recht auf Urlaub hat und es einen Mindestlohn gibt, sind dabei obligatorisch.
Aber auch in der Agentur-Variante gibt es Nachteile. Wenn Sie die richtige Agentur finden, die seriös und erfahren ist, sind diese Nachteile minimal. Die Regel ist allerdings, dass Sie wenig Informationen darüber bekommen, wie die Kostenstruktur bei der Agentur aussieht und selbstverständlich geht nur ein Anteil der von Ihnen gezahlten Kosten als Arbeitslohn an ihre Pflegekraft, die schließlich bei Ihnen arbeitet. Neben den obligatorischen Lohnnebenkosten, die selbstverständlich auch in Polen oder Rumänien anfallen, kommt die Agentur-Fee dazu. Alle Kostenbestandteile sind letztlich in dem monatlichen Betrag enthalten, der mit dem Dienstleistungsvertrag vereinbart wird. Die Leistungen einer Agentur besteht i. d. R. nicht nur in der Vermittlung. Denn damit verbunden sind immer auch Beratung des Pflegehaushalts und nicht zu unterschätzende organisatoriche Leistungen.
Somit sollten Sie die Entscheidung, welches Modell Sie wählen von Ihrer Situation und Ihren Präferenzen abhängig machen. Aus meiner Erfahrung als caremaid-Berater kann ich sagen, dass sich beide Modelle bewährt haben. Ich habe zudem auch schon häufig erlebt, dass ein Pflegehaushalt von einem zum anderen Modell gewechselt ist. Das ist nämlich genau dann passiert, wenn sich die Situation verändert hat. Ich bin für Kommentare und Fragen dankbar und beantworte sie selbstverständlich gerne.
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