Arbeitsvertrag für eine legale Haushaltshilfe
Wenn Sie eine Haushaltshilfe oder Pflegehilfe aus Polen, Ungarn, Tschechien oder einem anderen osteuropäischen Land (EU) in Ihrem privaten Haushalt legal beschäftigen möchten, sollten Sie mit dem/der Arbeitnehmer/in einen Arbeitsvertrag schließen. Seien Sie vorsichtig, wenn die Haushalts-/Pflegehilfe selbständig arbeiten will, da es hier strenge Vorschriften in Bezug auf Scheinselbständigkeit gibt.
Grundsätzlich ist ein Arbeitsvertrag ein hervorragendes Instrument, um ein Arbeitsverhältnis gemäß dem gültigen Arbeitsrecht zu begründen und zu gestalten. Letztlich profitieren beide Seiten dadurch, denn der schriftliche Arbeitsvertrag zwingt Arbeitgeber und Arbeitnehmer dazu, sich über die gegenseitigen Konditionen klar zu werden. Das gilt für alle im Haushalt Beschäftigten, unabhängig davon ob es eine Vollzeit- oder Teilzeitstelle oder ein Minijob ist.
Auf Grund der Freizügigkeit sind Sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften frei in der Gestaltung des Vertrags. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass der Arbeitsvertrag die Vorschriften für eine legale Beschäftigung berücksichtigt. Somit ist darauf zu achten, dass dieser möglichst die folgenden Bestandteile enthält:
Vertragspartner
- Arbeitgeber: Haushalt bzw. Haushaltsvorstand
- Arbeitnehmer/in: Pflegehilfe, Haushaltshilfe oder Betreuuer/in
Lohn/Bezahlung
Seit der Einführung des Mindestlohns ist Ihnen bei der Vergütung eine konkrete Untergrenze gesetzt. Weitere Informationen dazu unter Bezahlung einer legalen Haushaltshilfe.
Weitere Inhalte / Anforderungen
Die folgenden Punkte sollten im Vertrag geregelt werden:
- Tätigkeit
- Beschäftigungsdauer & Befristung
- Kündigung
- Kündigungsfristen
- Vergütung/Arbeitsentgelt
- Probezeit
- Arbeitszeiten
- Urlaubsregelung
- Unterkunft und Verpflegung
- Reisekosten
Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass die arbeitsrechtlichen Gesetze beachtet werden. Hier gibt es einen Überblick über die arbeitsrechtlichen Gesetze.
Hinweis: Bei diesem Arbeitsvertrag steht zwar ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis im Vordergrund. Es geht also um eine Anstellung, die ein Arbeitsverhältnis mit einem monatlichen Lohn oder Gehalt von mehr als 556 € (Stand 2025) begründet, also eine Anstellung, wie sie beispielsweise bei den 24-Stunden-Betreuungskräften die Regel ist. Das Arbeitsvertragsmuster ist aber auch auf Teilzeitstellen oder Minijobs anwendbar. Auch der 556-Euro-Job („Minijob“) ist ein reguläres Arbeitsverhältnis, das selbstverständlich ebenso unserem Arbeitsrecht unterworfen ist.
Arbeitsvertrag zum kostenlosen PDF-Download (Mustervertrag, Vorlage)
Hier können Sie einen Muster-Arbeitsvertrag als PDF-Datei für Haushalts- und Pflegehilfen aus Polen, Ungarn, Tschechien, Rumänien, Bulgarien und anderen osteuropäischen Ländern kostenlos herunterladen:
Alternative zum Arbeitsvertrag: Dienstvertrag mit einem deutschen Personaldienstleister
Sie möchten Ihre Haushalts- oder Pflegehilfe (weiter) bei sich im Haushalt beschäftigen, möchten aber nicht selbst Arbeitgeber sein? Sie bevorzugen es, wenn ein Dritter zum Arbeitgeber Ihrer Pflege- oder Haushaltshilfe wird? Dann sprechen Sie uns an: info@caremaid.de oder Telefon (089) 203 213 94.
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FaQ - Häufige Fragen zum Arbeitsvertrag
Nein – ein schriftlicher Vertrag ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber in der Praxis dringend zu empfehlen. Ein Arbeitsvertrag kommt bereits zustande, wenn sich beide Parteien mündlich über Art, Umfang und Bezahlung der Arbeit einigen. Die Schriftform bietet jedoch Sicherheit für beide Seiten: Sie dient als Beweismittel bei Konflikten und schafft Transparenz über Rechte und Pflichten.
🔗 Mehr dazu: § 2 Nachweisgesetz (NachwG)
Ein Arbeitsvertrag sollte mindestens folgende Punkte beinhalten: Name und Anschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmerin, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Tätigkeitsbeschreibung, Arbeitsort, regelmäßige Arbeitszeit, Vergütung (inkl. evtl. Zuschläge), Urlaubsanspruch, Kündigungsfrist sowie Hinweise auf geltende Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, sofern vorhanden. Eine klare Regelung dieser Punkte verhindert spätere Missverständnisse.
🔗 Mehr dazu: Wikipedia: Arbeitsvertrag
Ja. caremaid.net bietet speziell für Privathaushalte entwickelte Musterverträge an, die auf typische Anstellungsverhältnisse mit Haushaltshilfen oder Betreuungspersonen zugeschnitten sind. Diese enthalten bereits alle wichtigen Regelungspunkte und können individuell angepasst werden. Jetzt herunterladen!
Ja, das ist zulässig. Die Probezeit kann maximal 6 Monate betragen. Während der Probezeit gelten erleichterte Kündigungsfristen von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen. Die Vereinbarung einer Probezeit gibt beiden Seiten die Möglichkeit, sich kennenzulernen.
🔗 Mehr dazu: § 622 BGB zur Kündigungsfrist in der Probezeit
Ein mündlicher Vertrag ist grundsätzlich wirksam. Problematisch ist jedoch die Beweislage bei Streitigkeiten. Ohne schriftlichen Nachweis ist es oft schwer zu klären, was vereinbart wurde. Deshalb sollte jede Vereinbarung schriftlich dokumentiert werden.
🔗 Mehr dazu: Wikipedia - Formfreiheit des Arbeitsvertrags
Ja – nur dann entfaltet der Vertrag rechtliche Wirkung als schriftliche Vereinbarung. Es empfiehlt sich, zwei Ausfertigungen zu erstellen: eine für den Arbeitgeber, eine für die Haushaltshilfe.
🔗 Mehr dazu: Wikipedia - Unterschrift bei Verträgen
Indem Sie im Mustervertrag freie Textfelder nutzen, können Sie spezielle Aufgaben, Einsatzzeiten oder Sprachregelungen individuell ergänzen. Auch Regelungen zu Unterkunft oder Rufbereitschaft bei Pflegekräften lassen sich so rechtssicher integrieren.
Ja, ein Arbeitsvertrag kann rechtlich wirksam auch digital geschlossen werden – vorausgesetzt, beide Seiten nutzen eine qualifizierte elektronische Signatur. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus.
🔗 Mehr dazu: Wikipedia: Elektronische Signatur
Solche Klauseln sind unwirksam. Beispielsweise wäre eine Urlaubskürzung unter den gesetzlichen Mindesturlaub nicht erlaubt. Der Rest des Vertrags bleibt in der Regel gültig.
🔗 Mehr dazu: DeJure: Bundesurlaubsgesetz
Wichtig ist eine klare Begrenzung der täglichen Arbeitszeit, die Formulierung von Pausenzeiten sowie die Unterscheidung von Bereitschaft und aktiver Arbeitszeit. Auch eine Erreichbarkeit in der Nacht sollte transparent geregelt sein.
🔗 Mehr dazu: Wikipedia: Arbeitszeitgesetz
Ja – insbesondere bei 24-Stunden-Betreuung ist es ratsam, im Arbeitsvertrag festzuhalten, ob und wie die Haushaltshilfe private Räume, Bad, Küche, Internet oder Telefon mitbenutzen darf. Das beugt Missverständnissen vor.
Ja, grundsätzlich ist es erlaubt, Angehörige wie z. B. Schwiegertöchter, Enkel oder Geschwister mit einem regulären Arbeitsvertrag anzustellen. Wichtig ist jedoch, dass ein echtes Beschäftigungsverhältnis mit klarer Aufgabenverteilung, Arbeitszeit und Bezahlung vorliegt – andernfalls droht der Vorwurf einer sogenannten „Gefälligkeitsbeschäftigung“ ohne Sozialversicherungsschutz. Eine saubere Dokumentation ist hier besonders wichtig.

