Arbeitsvertrag für eine legale Haushaltshilfe

Arbeitsvertrag für eine legale Haushaltshilfe

Wenn Sie eine Haushaltshilfe oder Pflegehilfe aus Polen, Ungarn, Tschechien oder einem anderen osteuropäischen Land (EU) in Ihrem privaten Haushalt legal beschäftigen möchten, sollten Sie mit dem/der Arbeitnehmer/in einen Arbeitsvertrag schließen. Seien Sie vorsichtig, wenn die Haushalts-/Pflegehilfe selbständig arbeiten will, da es hier strenge Vorschriften in Bezug auf Scheinselbständigkeit gibt.

Grundsätzlich ist ein Arbeitsvertrag ein hervorragendes Instrument, um ein Arbeitsverhältnis gemäß dem gültigen Arbeitsrecht zu begründen und zu gestalten. Letztlich profitieren beide Seiten dadurch, denn der schriftliche Arbeitsvertrag zwingt Arbeitgeber und Arbeitnehmer dazu, sich über die gegenseitigen Konditionen klar zu werden. Das gilt für alle im Haushalt Beschäftigten, unabhängig davon ob es eine Vollzeit- oder Teilzeitstelle oder ein Minijob ist.

Auf Grund der Freizügigkeit sind Sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften frei in der Gestaltung des Vertrags. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass der Arbeitsvertrag die Vorschriften für eine legale Beschäftigung berücksichtigt. Somit ist darauf zu achten, dass dieser möglichst die folgenden Bestandteile enthält:

Vertragspartner

  • Arbeitgeber: Haushalt bzw. Haushaltsvorstand
  • Arbeitnehmer/in: Pflegehilfe, Haushaltshilfe oder Betreuuer/in

 

Lohn/Bezahlung

Seit der Einführung des Mindestlohns ist Ihnen bei der Vergütung eine konkrete Untergrenze gesetzt. Weitere Informationen dazu unter Bezahlung einer legalen Haushaltshilfe.

Weitere Inhalte / Anforderungen

Die folgenden Punkte sollten im Vertrag geregelt werden:

Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass die arbeitsrechtlichen Gesetze beachtet werden. Hier gibt es einen Überblick über die arbeitsrechtlichen Gesetze.

Hinweis: Bei diesem Arbeitsvertrag steht zwar ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis im Vordergrund. Es geht also um eine Anstellung, die ein Arbeitsverhältnis mit einem monatlichen Lohn oder Gehalt von mehr als 520 € begründet, also eine Anstellung, wie sie beispielsweise bei den 24-Stunden-Betreuungskräften die Regel ist. Das Arbeitsvertragsmuster ist aber auch auf Teilzeitstellen oder Minijobs anwendbar. Auch der 520-Euro-Job („Minijob“) ist ein reguläres Arbeitsverhältnis, das selbstverständlich ebenso unserem Arbeitsrecht unterworfen ist.

Arbeitsvertrag zum kostenlosen Download (Mustervertrag, Vorlage)

Hier können Sie einen Muster-Arbeitsvertrag für Haushalts- und Pflegehilfen aus Polen, Ungarn, Tschechien, Rumänien, Bulgarien und anderen osteuropäischen Ländern kostenlos herunterladen:

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Sie möchten Ihre Haushalts- oder Pflegehilfe (weiter) bei sich im Haushalt beschäftigen, möchten aber nicht selbst Arbeitgeber sein? Sie bevorzugen es, wenn ein Dritter zum Arbeitgeber Ihrer Pflege- oder Haushaltshilfe wird? Dann sprechen Sie uns an: info@caremaid.de oder Telefon (089) 203 213 94.