Bezahlung einer legalen Haushaltshilfe

Bezahlung einer Haushaltshilfe oder Pflegehilfe

Angemessene Bezahlung einer Haushalts- oder Pflegehilfe

Die Bezahlung einer Haushaltshilfe oder Pflegehilfe ist ein sensibler Punkt in jedem Arbeitsvertrag. Um eine Haushaltshilfe oder Pflegehilfe aus Polen oder anderen osteuropäischen Ländern legal zu beschäftigen ist es wichtig, einen angemessenen Lohn oder ein Gehalt zu zahlen.

Was ist angemessen?

Der beste Maßstab sind sicherlich vergleichbare Arbeiten. Bedenken Sie, dass die Pflege-, Haushaltshilfe oder die Betreuerin  einen wesentlichen Teil ihrer Zeit bei Ihnen bzw. Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen im Haus verbringt. Sie sollten dafür sorgen, dass sich Ihr*e Arbeitnehmer*In auch mit der Bezahlung wohlfühlt. Der gesetzliche Mindestlohn ist nur eine absolute Untergrenze, die Sie nicht als Richtwert missverstehen sollten.

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn pro Stunde beträgt in Deutschland (2023) 12,00 EUR und ab 1. Januar 2024 12,41 EUR.

(Quelle: dgb.de)

 

Geldwerter Vorteil

Für Haushalts- und Pflegehilfen, die im Haushalt wohnen und verpflegt werden, ist für den Sachbezüge ein Geldwerter Vorteil (Stand 2024) mit folgenden Beträgen anzusetzen:

Unterkunft 236,30 €
Verpflegung313,00 €
Gesamt549,30 €

 

Anmerkungen:

  • Der Geldwerte Vorteil ist kein Betrag, der ausgezahlt wird. Es handelt sich dabei um eine Bemessungsgröße zur Berechnung der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge.
  • Er sorgt dafĂĽr, dass auch Sachleistungen versteuert werden und der Sozialversicherung unterliegen.
  • Der Geldwerte Vorteil fällt nicht an, wenn die sachliche Grundlage nicht vorliegt, also zum Beispiel, wenn der*die Arbeitnehmer*In sich selbst versorgt.

Vertragliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag

Die Bezahlung ist ein wesentlicher Aspekt des Arbeitsvertrags, den beide Parteien - Arbeitgeber und Arbeitnehmer - in jedem Fall schlieĂźen sollten. Halten Sie die Bezahlung im Arbeitsvertrag exakt fest, unterscheiden Sie beispielsweise zwischen festen und flexiblen Anteilen!

An anderer Stelle finden Sie weitere Informationen zum Arbeitsvertrag und ein Arbeitsvertragsmuster zum Download.

Gehaltsrechner

Mit einem Gehaltsrechner haben Sie ein wichtiges Tool, um die Personalkosten in allen Einzelheiten einzuschätzen. Sie und Ihr Arbeitnehmer wissen dann sofort, welche Abzüge für Sozialversicherungs-Beiträge und Steuern auf Sie zukommen. Wir empfehlen den sehr komfortablen Gehaltsrechner der AOK. Damit können Sie quasi "in alle Richtungen" kalkulieren, also sowohl mit Vorgabe eines Brutto-Lohns oder eben auch ausgehend vom Netto-Lohn.

Achten Sie darauf, dass Sie ggf. unter "weiteren Angaben" den geldwerten Vorteil für kostenlose Logis und Verpflegung eintragen. Die kostenlos zur Verfügung gestellte Wohnung bzw. das kostenlose Zimmer kommt im Rahmen der sog. "24-Stunden-Betreuung" häufig vor. Bei der Verköstigung vereinbaren viele, dass sich die Haushalts- oder Pflegehilfe selbst verpflegt.

Wir haben für Sie unten für Sie 9 Beispiel-Rechnungen durchgeführt, mit denen Sie ganz schnell erkennen, in welcher Größenordnung Abzüge für Sozialversicherung und Steuern zu erwarten sind.

Nachfolgend sehen Sie in den Grafiken wie der AOK-Gehaltsrechner aufgebaut ist.

Beispiel-Lohnsteuerberechnung Teil 1
Beispiel-Lohnsteuerberechnung Teil 2
Beispiel-Lohnsteuerberechnung Teil 3

Beispielrechnungen

Beispielhaft haben wir für Sie mit dem Gehaltsrechner 10 Lohn-Berechnungen durchgeführt und in der nachfolgenden Tabellen abgebildet (Stand November 2023). Sie können bei jedem einzelnen Bruttobetrag die Rechnung einschließlich aller einzelnen Werte als PDF-Datei herunterladen.

Bitte beachten Sie, dass immer die individuelle Situation des Arbeitnehmers entscheidend ist und dementsprechend abweichende  Zahlen herauskommen können. Wir haben folgende Annahmen über die persönliche Situation getroffen:

  • Es liegt Steuerklasse I vor.
  • Der Arbeitnehmer zahlt keine Kirchensteuer.
  • Es fällt kein geldwerter Vorteil fĂĽr Verköstigung an, da Selbstverpflegung vertraglich vereinbart wurde.

Wenn die Situation also in Ihrem persönlichen Fall anders gelagert ist, werden auch andere Zahlen bei der Berechnung herauskommen. Die Lohnsteuer kann beispielsweise geringer ausfallen, wenn Steuerklasse 3 gegeben ist. Für Kirchen-Mitglieder fällt ggf. Kirchensteuer an.

Berechnungs-Beispiel: Lohn 600 € pro Monat

Brutto

600,00 €

Wohnraum wird kostenlos gestellt:

Nein

Kein Berechnungs-Beispiel2)

Steuern

0,00 €

Sozialabgaben Arbeitnehmer

22,04 €

Sozialabgaben Arbeitgeber

160,90 €

Netto

577,96 €

Arbeitgeber-Belastung

760,90 €

Download der Beispiel-Rechnung

Ohne geldw. Vorteil 

2) Bei diesem Betrag wurde auf ein Berechnungs-Beispiel mit geldwertem Vorteil verzichtet, da davon ausgegangen werden muss, dass die relativ geringe Beschäftigungszeit nicht mit einer kostenlosen Übernachtung im Zusammenhang steht.

Berechnungs-Beispiel: Lohn 900 € pro Monat

Brutto

900,00 €

(+225,25 €)1)

Wohnraum wird kostenlos gestellt:

Nein

Ja

Steuern

0,00 €

0,00 €

Sozialabgaben Arbeitnehmer

104,72 €

166,77 €

Sozialabgaben Arbeitgeber

213,80 €

253,53 €

Netto bzw. Auszahlungsbetrag

795,28 €

733,23 €

Arbeitgeber-Belastung

1.113,80 €

1.153,53 €

Download der Beispiel-Rechnung

Ohne geldw. Vorteil 

Mit geldw. Vorteil 

1) Dafür, dass dem Arbeitnehmer kostenlos Wohnraum zur Verfügung gestellt wird, muss er für den Gegenwert in Höhe von 225,25 € Steuern und Sozialversicherung zahlen. Eine mögliche kostenlose Verköstigung ist in diesem Beispiel nicht enthalten.

Berechnungs-Beispiel: Lohn 1.200 € pro Monat

Brutto

1.200,00 €

(+225,25 €)1)

Wohnraum wird kostenlos gestellt:

Nein

Ja

Steuern

0,00 €

18,41 €

Sozialabgaben Arbeitnehmer

187,37 €

249,43 €

Sozialabgaben Arbeitgeber

266,71 €

306,45 €

Netto bzw. Auszahlungsbetrag

1.012,63 €

932,16 €

Arbeitgeber-Belastung

1.466,71 €

1.506,45 €

Download der Beispiel-Rechnung

Ohne geldw. Vorteil 

Mit geldw. Vorteil 

1) Dafür, dass dem Arbeitnehmer kostenlos Wohnraum zur Verfügung gestellt wird, muss er für den Gegenwert in Höhe von 225,25 € Steuern und Sozialversicherung zahlen. Eine mögliche kostenlose Verköstigung ist in diesem Beispiel nicht enthalten.

Berechnungs-Beispiel: Lohn 1.600 € pro Monat

Brutto

1.600,00 €

(+225,25 €)1)

Wohnraum wird kostenlos gestellt:

Nein

Ja

Steuern

48,00 €

91,00 €

Sozialabgaben Arbeitnehmer

297,58 €

359,65 €

Sozialabgaben Arbeitgeber

337,26 €

376,97 €

Netto bzw. Auszahlungsbetrag

1.254,42 €

1.149,35 €

Arbeitgeber-Belastung

1.937,26 €

1.976,97 €

Download der Beispiel-Rechnung

Ohne geldw. Vorteil 

Mit geldw. Vorteil 

1) Dafür, dass dem Arbeitnehmer kostenlos Wohnraum zur Verfügung gestellt wird, muss er für den Gegenwert in Höhe von 225,25 € Steuern und Sozialversicherung zahlen. Eine mögliche kostenlose Verköstigung ist in diesem Beispiel nicht enthalten.

Berechnungs-Beispiel: Lohn 2.000 € pro Monat

Brutto

2.000,00 €

(+225,25 €)1)

Wohnraum wird kostenlos gestellt:

Nein

Ja

Steuern

125,75 €

171,91 €

Sozialabgaben Arbeitnehmer

407,80 €

453,73 €

Sozialabgaben Arbeitgeber

407,80 €

453,73 €

Netto

1.466,45 €

1.374,36 €

Arbeitgeber-Belastung

2.407,80 €

2.453,73 €

Download der Beispiel-Rechnung

Ohne geldw. Vorteil 

Mit geldw. Vorteil 

1) Dafür, dass dem Arbeitnehmer kostenlos Wohnraum zur Verfügung gestellt wird, muss er für den Gegenwert in Höhe von 225,25 € Steuern und Sozialversicherung zahlen. Eine mögliche kostenlose Verköstigung ist in diesem Beispiel nicht enthalten.

Berechnungs-Beispiel: Lohn 2.500 € pro Monat

Brutto

2.500,00 €

(+225,25 €)1)

Wohnraum wird kostenlos gestellt:

Nein

Ja

Steuern

230,33 €

280,00 €

Sozialabgaben Arbeitnehmer

509,75 €

555,68 €

Sozialabgaben Arbeitgeber

509,75 €

555,68 €

Netto

1.759,92 €

1.664,32 €

Arbeitgeber-Belastung

3009,75 €

3.055,68 €

Download der Beispiel-Rechnung

Ohne geldw. Vorteil 

Mit geldw. Vorteil 

1) Dafür, dass dem Arbeitnehmer kostenlos Wohnraum zur Verfügung gestellt wird, muss er für den Gegenwert in Höhe von 225,25 € Steuern und Sozialversicherung zahlen. Eine mögliche kostenlose Verköstigung ist in diesem Beispiel nicht enthalten.