Bezahlung einer Haushaltshilfe oder Pflegehilfe
Angemessene Bezahlung einer Haushalts- oder Pflegehilfe
Die Bezahlung einer Haushaltshilfe oder Pflegehilfe ist ein sensibler Punkt in jedem Arbeitsvertrag. Um eine Haushaltshilfe oder Pflegehilfe aus Polen oder anderen osteuropäischen Ländern legal zu beschäftigen ist es wichtig, einen angemessenen Lohn zu zahlen.
Was ist angemessen?
Der beste Maßstab sind sicherlich vergleichbare Arbeiten. Bedenken Sie, dass die Pflege-, Haushaltshilfe oder der*die Betreuer*In einen wesentlichen Teil ihrer Zeit bei Ihnen bzw. Ihrem pflegebdedürftigen Angehörigen im Haus verbringt. Sie sollten dafür sorgen, dass sich Ihr*e Arbeitnehmer*In auch mit der Bezahlung wohlfühlt. Der gesetzliche Mindeslohn ist nur eine absolute Untergrenze, die Sie nicht als Richtwert missverstehen sollten.
Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn pro Stunde beträgt bzw. betrug in Deutschland:
2021: 9,50 €
2022/2023: 01.01. bis 30.06: 9,82 €, 01.07. bis 30.09.: 10,45 €, ab 01.10: 12,00 €
Geldwerter Vorteil
Für Haushalts- und Pflegehilfen, die im Haushalt wohnen und verpflegt werden, ist für den Sachbezüge ein Geldwerter Vorteil (Stand 2023) mit folgenden Beträgen anzusetzen:
Unterkunft | 225,25 € |
Verpflegung | 288,00 € |
Gesamt | 513,25 € |
Anmerkungen:
- Der Geldwerte Vorteil ist kein Betrag, der ausgezahlt wird. Es handelt sich dabei um eine Bemessungsgröße zur Berechnung der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge.
- Er sorgt dafür, dass auch Sachleistungen versteuert werden und der Sozialversicherung unterliegen.
- Der Geldwerte Vorteil fällt nicht an, wenn die sachliche Grundlage nicht vorliegt, also zum Beispiel, wenn der*die Arbeitnehmer*In sich selbst versorgt.
Vertragliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag
Die Bezahlung ist ein wesentlicher Aspekt des Arbeitsvertrags, den beide Parteien - Arbeitgeber und Arbeitnehmer - in jedem Fall schließen sollten. Halten Sie die Bezahlung im Arbeitsvertrag exakt fest, unterscheiden Sie beispielsweise zwischen festen und flexiblen Anteilen!
An anderer Stelle finden Sie weitere Informationen zum Arbeitsvertrag und ein Arbeitsvertragsmuster zum Download.
Gehaltsrechner
Mit einem Gehaltsrechner haben Sie ein wichtiges Tool, um die Personalkosten in allen Einzelheiten einzuschätzen. Sie und Ihr Arbeitnehmer wissen dann sofort, welche Abzüge für Sozialversicherungs-Beiträge und Steuern auf Sie zukommen. Wir empfehlen den sehr komfortablen Gehaltsrechner der AOK. Damit können Sie quasi "in alle Richtungen" kalkulieren, also sowohl mit Vorgabe eines Brutto-Lohns oder eben auch ausgehend vom Netto-Lohn.
Achten Sie darauf, dass Sie ggf. unter "weiteren Angaben" den geldwerten Vorteil für kostenlose Logis und Verpflegung eintragen. Die kostenlos zur Verfügung gestellte Wohnung bzw. das kostenlose Zimmer kommt im Rahmen der sog. "24-Stunden-Betreuung" häufig vor. Bei der Verköstigung vereinbaren viele, dass sich die Haushalts- oder Pflegehilfe selbst verpflegt.
Wir haben für Sie unten für Sie 9 Beispiel-Rechnungen durchgeführt, mit denen Sie ganz schnell erkennen, in welcher Größenordnung Abzüge für Sozialversicherung und Steuern zu erwarten sind.
Nachfolgend sehen Sie in den Grafiken wie der AOK-Gehaltsrechner aufgebaut ist.



Beispielrechnungen
Beispielhaft haben wir für Sie mit dem Gehaltsrechner ein 9 Lohn-Berechnungen durchgeführt und in der nachfolgenden Tabellen abgebildet (Stand 2021). Sie können bei jedem einzelnen Bruttobetrag die Rechnung einschließlich aller einzelnen Werte als PDF-Datei herunterladen.
Bitte beachten Sie, dass immer die individuelle Situation des Arbeitnehmers entscheidend ist und dementsprechend abweichende Zahlen rauskommen können. Wir haben folgende Annahmen über die persönliche Situation getroffen:
- Es liegt Steuerklasse I vor.
- Der Arbeitnehmer zahlt keine Kirchensteuer.
- Es fällt kein geldwerter Vorteil für Verköstigung an, da Selbstverpflegung vertraglich vereinbart wurde.
Wenn die Situation also in Ihrem persönlichen Fall anders gelagert ist, werden auch andere Zahlen bei der berechnung herauskommen. Die Lohnsteuer kann beispielsweise geringer ausfallen, wenn Steuerklasse 3 gegeben ist. Für Kirchen-Mitglieder fällt Kirchensteuer an.
Berechnungs-Beispiel: Lohn 500 € pro Monat
2) Bei diesem Betrag wurde auf ein Berechnungs-Beispiel mit geldwertem Vorteil verzichtet, da davon ausgegangen werden muss, dass die relativ geringe Beschäftigungszeit nicht mit einer kostenlosen Übernachtung im Zusammenhang steht.
Berechnungs-Beispiel: Lohn 800 € pro Monat
Brutto
800,00 €
(+223,00 €)1)
Wohnraum wird kostenlos gestellt:
Nein
Ja
Steuern
0,00 €
0,00 €
Sozialabgaben Arbeitnehmer
135,02 €
191,46 €
Sozialabgaben Arbeitgeber
159,00 €
203,33 €
Netto
664,98 €
608,54 €
Arbeitgeber-Belastung
959,00 €
1003,33 €
1) Dafür, dass dem Arbeitnehmer kostenlos Wohnraum zur Verfügung gestellt wird, muss er für den Gegenwert in Höhe von 223,00 € Steuern und Sozialversicherung zahlen. Eine mögliche kostenlose verköstigung ist in diesem Beispiel nicht enthalten.
Berechnungs-Beispiel: Lohn 1.200 € pro Monat
Brutto
1.200,00 €
(+223,00 €)1)
Wohnraum wird kostenlos gestellt:
Nein
Ja
Steuern
14,50 €
50,08 €
Sozialabgaben Arbeitnehmer
236,29 €
286,39 €
Sozialabgaben Arbeitgeber
238,50 €
282,83 €
Netto
949,21 €
863,53 €
Arbeitgeber-Belastung
1.438,50 €
1.482,83 €
1) Dafür, dass dem Arbeitnehmer kostenlos Wohnraum zur Verfügung gestellt wird, muss er für den Gegenwert in Höhe von 223,00 € Steuern und Sozialversicherung zahlen. Eine mögliche kostenlose verköstigung ist in diesem Beispiel nicht enthalten.
Berechnungs-Beispiel: Lohn 1.600 € pro Monat
Brutto
1.600,00 €
(+223,00 €)1)
Wohnraum wird kostenlos gestellt:
Nein
Ja
Steuern
88,29 €
142,42 €
Sozialabgaben Arbeitnehmer
322,00 €
366,89 €
Sozialabgaben Arbeitgeber
318,00 €
362,33 €
Netto
1.189,71 €
1.090,69 €
Arbeitgeber-Belastung
1.918,00 €
1.962,33 €
1) Dafür, dass dem Arbeitnehmer kostenlos Wohnraum zur Verfügung gestellt wird, muss er für den Gegenwert in Höhe von 223,00 € Steuern und Sozialversicherung zahlen. Eine mögliche kostenlose verköstigung ist in diesem Beispiel nicht enthalten.
Berechnungs-Beispiel: Lohn 2.000 € pro Monat
Brutto
2.000,00 €
(+223,00 €)1)
Wohnraum wird kostenlos gestellt:
Nein
Ja
Steuern
181,98 €
233,50 €
Sozialabgaben Arbeitnehmer
402,50 €
447,39 €
Sozialabgaben Arbeitgeber
397,50 €
441,83 €
Netto
1.415,52 €
1.319,11 €
Arbeitgeber-Belastung
2.397,50 €
2.441,83 €
1) Dafür, dass dem Arbeitnehmer kostenlos Wohnraum zur Verfügung gestellt wird, muss er für den Gegenwert in Höhe von 223,00 € Steuern und Sozialversicherung zahlen. Eine mögliche kostenlose verköstigung ist in diesem Beispiel nicht enthalten.