Bezahlung einer Haushaltshilfe oder Pflegehilfe
Angemessene Bezahlung einer Haushalts- oder Pflegehilfe
Die Bezahlung einer Haushaltshilfe oder Pflegehilfe ist ein sensibler Punkt in jedem Arbeitsvertrag. Um eine Haushaltshilfe oder Pflegehilfe aus Polen oder anderen osteuropäischen Ländern legal zu beschäftigen ist es wichtig, einen angemessenen Lohn oder ein Gehalt zu zahlen.
Was ist angemessen?
Der beste Maßstab sind sicherlich vergleichbare Arbeiten. Bedenken Sie, dass die Pflege-, Haushaltshilfe oder die Betreuerin einen wesentlichen Teil ihrer Zeit bei Ihnen bzw. Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen im Haus verbringt. Sie sollten dafür sorgen, dass sich Ihr*e Arbeitnehmer*In auch mit der Bezahlung wohlfühlt. Der gesetzliche Mindestlohn ist nur eine absolute Untergrenze, die Sie nicht als Richtwert missverstehen sollten.
Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn pro Stunde beträgt in Deutschland ab 1. Januar 2026 13,90 EUR (2024: 12,41 EUR). Ab 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 EUR.
Geldwerter Vorteil
Für Haushalts- und Pflegehilfen, die im Haushalt wohnen und verpflegt werden, ist für den Sachbezüge ein Geldwerter Vorteil (Stand 2026) mit folgenden Beträgen anzusetzen:
| 2025 | 2026 | |
| Unterkunft | 282,00 € | 242,25 € |
| Verpflegung | 333,00 € | 345,00 € |
| Gesamt | 615,00 € | 587,25 € |
Anmerkungen:
- Der Geldwerte Vorteil ist kein Betrag, der ausgezahlt wird. Es handelt sich dabei um eine Bemessungsgröße zur Berechnung der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge.
- Er sorgt dafür, dass auch Sachleistungen versteuert werden und der Sozialversicherung unterliegen.
- Der Geldwerte Vorteil fällt nicht an, wenn die sachliche Grundlage nicht vorliegt, also zum Beispiel, wenn der*die Arbeitnehmer*In sich selbst versorgt.
Vertragliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag
Die Bezahlung ist ein wesentlicher Aspekt des Arbeitsvertrags, den beide Parteien - Arbeitgeber und Arbeitnehmer - in jedem Fall schließen sollten. Halten Sie die Bezahlung im Arbeitsvertrag exakt fest, unterscheiden Sie beispielsweise zwischen festen und flexiblen Anteilen!
An anderer Stelle finden Sie weitere Informationen zum Arbeitsvertrag und ein Arbeitsvertragsmuster zum Download.
Gehaltsrechner
Mit einem Gehaltsrechner haben Sie ein wichtiges Tool, um die Personalkosten in allen Einzelheiten einzuschätzen. Sie und Ihr Arbeitnehmer wissen dann sofort, welche Abzüge für Sozialversicherungs-Beiträge und Steuern auf Sie zukommen. Wir empfehlen den sehr komfortablen Gehaltsrechner der AOK. Damit können Sie quasi "in alle Richtungen" kalkulieren, also sowohl mit Vorgabe eines Brutto-Lohns oder eben auch ausgehend vom Netto-Lohn.
Achten Sie darauf, dass Sie ggf. unter "weiteren Angaben" den geldwerten Vorteil für kostenlose Logis und Verpflegung eintragen. Die kostenlos zur Verfügung gestellte Wohnung bzw. das kostenlose Zimmer kommt im Rahmen der sog. "24-Stunden-Betreuung" häufig vor. Bei der Verköstigung vereinbaren viele, dass sich die Haushalts- oder Pflegehilfe selbst verpflegt.
Wir haben für Sie unten für Sie 9 Beispiel-Rechnungen durchgeführt, mit denen Sie ganz schnell erkennen, in welcher Größenordnung Abzüge für Sozialversicherung und Steuern zu erwarten sind.
Nachfolgend sehen Sie in den Grafiken wie der AOK-Gehaltsrechner aufgebaut ist.



Beispielrechnungen
Beispielhaft haben wir für Sie mit dem Gehaltsrechner 13 Lohn-Berechnungen durchgeführt und in der nachfolgenden Tabellen abgebildet (Stand Februar 2026). Sie können bei jedem einzelnen Bruttobetrag die Rechnung einschließlich aller einzelnen Werte als PDF-Datei herunterladen.
Zusätzlich zu den regulären Beispiel-Tabellen für Arbeitnehmer*innen im aktiven Arbeitsleben (Tabellen mit grünlich eingefärbten Zeilen) bieten wir jeweils pro Beispiel-Bruttolohn eine Tabelle für Rentner im Arbeitsleben an (Tabellen mit rötlich eingefärbten Zeilen). Dabei wirkt sich die so genannte Aktivrente aus. Diese Tabellen erkennen Sie daran, dass die Zeilen rötlich eingefärbt sind.
Bitte beachten Sie, dass immer die individuelle Situation des Arbeitnehmers entscheidend ist und dementsprechend abweichende Zahlen herauskommen können. Wir haben folgende Annahmen über die persönliche Situation getroffen:
- Es liegt Steuerklasse I vor.
- Der Arbeitnehmer zahlt keine Kirchensteuer.
- Es fällt kein geldwerter Vorteil für Verköstigung an, da Selbstverpflegung vertraglich vereinbart wurde.
Wenn die Situation also in Ihrem persönlichen Fall anders gelagert ist, werden auch andere Zahlen bei der Berechnung herauskommen. Die Lohnsteuer kann beispielsweise geringer ausfallen, wenn Steuerklasse 3 gegeben ist. Für Kirchen-Mitglieder fällt ggf. Kirchensteuer an.
Berechnungs-Beispiel:
Lohn 604 € brutto pro Monat - Beginn der Gleitzone (Midijob)
Berechnungs-Beispiel:
Lohn 900 € brutto pro Monat - Gleitzone (Midijob)
Brutto
900,00 €
(+242,25 €)1)
Wohnraum wird kostenlos gestellt:
Nein
Ja
Steuern
0,00 €
0,00 €
Sozialabgaben Arbeitnehmer
93,92 €
168,58 €
Sozialabgaben Arbeitgeber
221,76 €
265,61 €
Netto bzw. Auszahlungsbetrag
806,08 €
731,42 €
Arbeitgeber-Belastung
1.121,76 €
1.165,61 €
1) Dafür, dass dem Arbeitnehmer kostenlos Wohnraum zur Verfügung gestellt wird, muss er für den Gegenwert in Höhe von 242,25 € Steuern und Sozialversicherung zahlen. Eine mögliche kostenlose Verköstigung ist in diesem Beispiel nicht enthalten.
Berechnungs-Beispiel:
Lohn 900 € brutto pro Monat - Gleitzone (Midijob) | Rentner/Aktivrente1)
Brutto
900,00 €
(+242,25 €)2)
Wohnraum wird kostenlos gestellt:
Nein
Ja
Steuern
0,00 €
0,00 €
Sozialabgaben Arbeitnehmer
47,57 €
84,42 €
Sozialabgaben Arbeitgeber
185,29 €
235,84 €
Netto bzw. Auszahlungsbetrag
852,43 €
815,58 €
Arbeitgeber-Belastung
1.085,29 €
1.135,84 €
1) Diese Berechnung erfolgt unter Annahme des Erreichens der Regelaltersgrenze, so dass die so genannte Aktivrente zum Tragen kommt.
2) Dafür, dass dem Arbeitnehmer kostenlos Wohnraum zur Verfügung gestellt wird, muss er für den Gegenwert in Höhe von 242,25 € Steuern und Sozialversicherung zahlen. Eine mögliche kostenlose Verköstigung ist in diesem Beispiel nicht enthalten.
Berechnungs-Beispiel:
Lohn 1.200 € brutto pro Monat - Gleitzone (Midijob)
Brutto
1.200,00 €
(+242,25 €)1)
Wohnraum wird kostenlos gestellt:
Nein
Ja
Steuern
0,00 €
2,08 €
Sozialabgaben Arbeitnehmer
186,37 €
261,03 €
Sozialabgaben Arbeitgeber
276,07 €
319,91 €
Netto bzw. Auszahlungsbetrag
1.013,63 €
936,89 €
Arbeitgeber-Belastung
1.476,07 €
1.519,91 €
1) Dafür, dass dem Arbeitnehmer kostenlos Wohnraum zur Verfügung gestellt wird, muss er für den Gegenwert in Höhe von 242,25 € Steuern und Sozialversicherung zahlen. Eine mögliche kostenlose Verköstigung ist in diesem Beispiel nicht enthalten.
Berechnungs-Beispiel:
Lohn 1.200 € brutto pro Monat - Gleitzone (Midijob) | Rentner/Aktivrente1)
Brutto
1.200,00 €
(+242,25 €)2)
Wohnraum wird kostenlos gestellt:
Nein
Ja
Steuern
0,00 €
0,00 €
Sozialabgaben Arbeitnehmer
93,21 €
130,07 €
Sozialabgaben Arbeitgeber
247,91 €
298,46 €
Netto bzw. Auszahlungsbetrag
1.106,79 €
1.069,93 €
Arbeitgeber-Belastung
1.447,91 €
1.498,46 €
1) Diese Berechnung erfolgt unter Annahme des Erreichens der Regelaltersgrenze, so dass die so genannte Aktivrente zum Tragen kommt.
2) Dafür, dass dem Arbeitnehmer kostenlos Wohnraum zur Verfügung gestellt wird, muss er für den Gegenwert in Höhe von 242,25 € Steuern und Sozialversicherung zahlen. Eine mögliche kostenlose Verköstigung ist in diesem Beispiel nicht enthalten.
Berechnungs-Beispiel:
Lohn 1.600 € brutto pro Monat - Gleitzone (Midijob)
Brutto
1.600,00 €
(+242,25 €)1)
Wohnraum wird kostenlos gestellt:
Nein
Ja
Steuern
22,50 €
59,91 €
Sozialabgaben Arbeitnehmer
309,64 €
384,28 €
Sozialabgaben Arbeitgeber
348,47 €
392,35 €
Netto bzw. Auszahlungsbetrag
1.267,86 €
1.155,81 €
Arbeitgeber-Belastung
1.948,47 €
1.992,35 €
1) Dafür, dass dem Arbeitnehmer kostenlos Wohnraum zur Verfügung gestellt wird, muss er für den Gegenwert in Höhe von 242,25 € Steuern und Sozialversicherung zahlen. Eine mögliche kostenlose Verköstigung ist in diesem Beispiel nicht enthalten.
Berechnungs-Beispiel:
Lohn 1.600 € brutto pro Monat - Gleitzone (Midijob) | Rentner/Aktivrente1)
Brutto
1.600,00 €
(+242,25 €)2)
Wohnraum wird kostenlos gestellt:
Nein
Ja
Steuern
0,00 €
0,00 €
Sozialabgaben Arbeitnehmer
154,05 €
190,90 €
Sozialabgaben Arbeitgeber
331,39 €
381,99 €
Netto bzw. Auszahlungsbetrag
1.445,95 €
1.409,10 €
Arbeitgeber-Belastung
1.931,39 €
1.981,99 €
1) Diese Berechnung erfolgt unter Annahme des Erreichens der Regelaltersgrenze, so dass die so genannte Aktivrente zum Tragen kommt.
2) Dafür, dass dem Arbeitnehmer kostenlos Wohnraum zur Verfügung gestellt wird, muss er für den Gegenwert in Höhe von 242,25 € Steuern und Sozialversicherung zahlen. Eine mögliche kostenlose Verköstigung ist in diesem Beispiel nicht enthalten.
Berechnungs-Beispiel:
Lohn 2.000 € brutto pro Monat - Ende der Gleitzone (Midijob)
Brutto
2.000,00 €
(+242,25 €)1)
Wohnraum wird kostenlos gestellt:
Nein
Ja
Steuern
88,66 €
136,00 €
Sozialabgaben Arbeitnehmer
432,90 €
485,33 €
Sozialabgaben Arbeitgeber
420,90 €
471,88 €
Netto bzw. Auszahlungsbetrag
1.478,44 €
1.378,67 €
Arbeitgeber-Belastung
2.420,90 €
2.471,88 €
1) Dafür, dass dem Arbeitnehmer kostenlos Wohnraum zur Verfügung gestellt wird, muss er für den Gegenwert in Höhe von 242,25 € Steuern und Sozialversicherung zahlen. Eine mögliche kostenlose Verköstigung ist in diesem Beispiel nicht enthalten.
Berechnungs-Beispiel:
Lohn 2.000 € brutto pro Monat - Ende der Gleitzone (Midijob) | Rentner/Aktivrente1)
Brutto
2.000,00 €
(+242,25 €)2)
Wohnraum wird kostenlos gestellt:
Nein
Ja
Steuern
0,00 €
0,00 €
Sozialabgaben Arbeitnehmer
214,90 €
240,93 €
Sozialabgaben Arbeitgeber
414,90 €
465,16 €
Netto bzw. Auszahlungsbetrag
1.785,10 €
1.759,07 €
Arbeitgeber-Belastung
2.414,90 €
2.465,16 €
1) Diese Berechnung erfolgt unter Annahme des Erreichens der Regelaltersgrenze, so dass die so genannte Aktivrente zum Tragen kommt.
2) Dafür, dass dem Arbeitnehmer kostenlos Wohnraum zur Verfügung gestellt wird, muss er für den Gegenwert in Höhe von 242,25 € Steuern und Sozialversicherung zahlen. Eine mögliche kostenlose Verköstigung ist in diesem Beispiel nicht enthalten.
Berechnungs-Beispiel:
Lohn 2.500 € brutto pro Monat
Brutto
2.500,00 €
(+242,25 €)1)
Wohnraum wird kostenlos gestellt:
Nein
Ja
Steuern
188,00 €
238,50 €
Sozialabgaben Arbeitnehmer
541,13 €
593,55 €
Sozialabgaben Arbeitgeber
526,13 €
577,10 €
Netto bzw. Auszahlungsbetrag
1.770,87 €
1.667,95 €
Arbeitgeber-Belastung
3.026,13 €
3.077,10 €
1) Dafür, dass dem Arbeitnehmer kostenlos Wohnraum zur Verfügung gestellt wird, muss er für den Gegenwert in Höhe von 242,25 € Steuern und Sozialversicherung zahlen. Eine mögliche kostenlose Verköstigung ist in diesem Beispiel nicht enthalten.
Berechnungs-Beispiel:
Lohn 2.500 € brutto pro Monat | Rentner/Aktivrente1)
Brutto
2.500,00 €
(+242,25 €)2)
Wohnraum wird kostenlos gestellt:
Nein
Ja
Steuern
0,00 €
0,00 €
Sozialabgaben Arbeitnehmer
268,63 €
294,65 €
Sozialabgaben Arbeitgeber
518,63 €
568,88 €
Netto bzw. Auszahlungsbetrag
2.231,67 €
2.205,35 €
Arbeitgeber-Belastung
3.018,63 €
3.068,88 €
1) Diese Berechnung erfolgt unter Annahme des Erreichens der Regelaltersgrenze, so dass die so genannte Aktivrente zum Tragen kommt.
2) Dafür, dass dem Arbeitnehmer kostenlos Wohnraum zur Verfügung gestellt wird, muss er für den Gegenwert in Höhe von 242,25 € Steuern und Sozialversicherung zahlen. Eine mögliche kostenlose Verköstigung ist in diesem Beispiel nicht enthalten.
Berechnungs-Beispiel:
Lohn 3.000 € brutto pro Monat
Brutto
3.000,00 €
(+242,25 €)1)
Wohnraum wird kostenlos gestellt:
Nein
Ja
Steuern
293,91 €
347,66 €
Sozialabgaben Arbeitnehmer
649,35 €
701,78 €
Sozialabgaben Arbeitgeber
631,35 €
682,33 €
Netto bzw. Auszahlungsbetrag
2.056,74 €
1.950,56 €
Arbeitgeber-Belastung
3.631,35 €
3.682,33 €
1) Dafür, dass dem Arbeitnehmer kostenlos Wohnraum zur Verfügung gestellt wird, muss er für den Gegenwert in Höhe von 242,25 € Steuern und Sozialversicherung zahlen. Eine mögliche kostenlose Verköstigung ist in diesem Beispiel nicht enthalten.
Berechnungs-Beispiel:
Lohn 3.000 € brutto pro Monat | Rentner/Aktivrente1)
Brutto
3.000,00 €
(+242,25 €)2)
Wohnraum wird kostenlos gestellt:
Nein
Ja
Steuern
0,00 €
0,00 €
Sozialabgaben Arbeitnehmer
322,35 €
348,38 €
Sozialabgaben Arbeitgeber
622,35 €
672,61 €
Netto bzw. Auszahlungsbetrag
2.677,65 €
2.651,62 €
Arbeitgeber-Belastung
3.622,35 €
3.672,61 €
1) Diese Berechnung erfolgt unter Annahme des Erreichens der Regelaltersgrenze, so dass die so genannte Aktivrente zum Tragen kommt.
2) Dafür, dass dem Arbeitnehmer kostenlos Wohnraum zur Verfügung gestellt wird, muss er für den Gegenwert in Höhe von 242,25 € Steuern und Sozialversicherung zahlen. Eine mögliche kostenlose Verköstigung ist in diesem Beispiel nicht enthalten.

