Beschäftigungsformen

Beschäftigungsformen für 24 Stunden Betreuung-Kräfte

Pflegehaushalten haben in der Regel die Wahl zwischen drei verschiedenen Beschäftigungsformen:
  1. Eine Anstellung der Pflegehilfe oder Haushaltshilfe im Haushalt mit einem Arbeitsvertrag.
  2. Die Anstellung der Pflegekraft bei einer Agentur, so dass Sie mit der Agentur einen Dienstleistungsvertrag eingehen.
  3. Die selbstständige Beschäftigung der Pflege- oder Haushaltshilfe.

Nachfolgend werden die Beschäftigungsformen kurz beschrieben und ihre Vor- und Nachteile gegenüber gestellt.

 

 

Anstellung im Haushalt

 

Eine Anstellung im Haushalt stellt eine rechtlich saubere Lösung dar. Der Haushalt bzw. eine verantwortliche Person des Haushalts ist dabei Arbeitgeber und die Betreuungs- oder Pflegekraft ist Arbeitnehmer. Bei dem Vertrag, den beide Parteien schließen handelt es sich um einen Arbeitsvertrag. Dieser unterliegt dem deutschen Arbeitsrecht, das aus einer Vielzahl von Gesetzen besteht.

Die praktischen Konsequenzen dieser Beschäftigungsform sind, dass neben entsprechendem Verwaltungsaufwand Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer abzuführen sind und weitere Leistungen wie zum Beispiel Urlaub oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu leisten sind. Weiterhin sind Arbeitsschutzgesetze einzuhalten. Die gesetzlichen Vorschriften sind unabhängig davon gültig, ob der Arbeitnehmer in Deutschland oder im Ausland gemeldet ist. Auch für osteuropäische Arbeitskräfte aus EU-Ländern gilt seit dem 1. Mai 2011 die so genannte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Das heißt, es ist keine besondere Arbeitserlaubnis notwendig.

Mehr Informationen zur legalen Beschäftigung von Haushaltshilfen oder Pflegehilfen finden Sie auf auf der Seite Legale Haushaltshilfen. Der Arbeitgeberservice für Privathaushalte von caremaid.net unterstützt Sie, wenn Sie eine Haushaltshilfe oder Pflegekraft anstellen möchten.

Vorteile
  • Juristisch korrekte Lösung
  • Soziale Absicherung der Betreuungskraft
Nachteile
  • Hoher Verwaltungsaufwand (Unterstützung: Beachten Sie den Arbeitgeberservice!)
  • Hohe Lohnkosten
  • Geringe Arbeitszeitflexibilität

Anstellung bei einer Agentur

 

Viele Pflegebedürftige bzw. deren Angehörige möchten auf die zu Beginn* etwas aufwendigere Beschäftigungsform ihres Betreuungs- und Pflegepersonals verzichten und wählen daher die Agentur-Alternative. Die gängigste vertragliche Konstellation ist dabei die, dass der Haushalt einen Dienstleistungsvertrag mit einer Agentur schließt, die ihren Sitz im europäischen Ausland hat, in der Regel in Polen oder einem anderen osteuropäischen EU-Land. Die Pflegekräfte werden dann aus dem betreffenden Land zur Erbringung der Dienstleistung entsendet. Das heißt, sie sind im Ausland beschäftigt, arbeiten aber in Deutschland. Das ist innerhalb der EU ein gängiges Verfahren im Rahmen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes AEntG.

Die Pflegehaushalte müssen sich die Agentur aber nicht im Ausland suchen, sondern haben in Deutschland einen Ansprechpartner bei einer Vermittlungsagentur. Die Vermittlungsagentur hilft bei der Ermittlungs des Bedarfs, beim Dienstleistungsvertrag mit der ausländischen Agentur und steht für alle Fragen zur Verfügung. Das ist zumindest die ideale Situation. Leider gibt es unter den Anbietern auch einige schwarze Schafe. Achten Sie ggf. darauf, dass eine A1-Bescheinigung erbracht werden kann, welche nachweist, dass die beschäftigte Person in ihrem Heimatland sozialversichert ist. Wenn Sie auf „Nummer sicher“ gehen wollen: caremaid.net bietet ebenfalls einen Agentur-Service an.

*  Unter der Annahme, dass die Lohnabrechnung ausgelagert wird, haben Sie im weiteren Verlauf diesbezüglich nur noch wenig Aufwand.

Vorteile

  • Geringer Organisationsaufwand
  • Ansprechpartner in Deutschland
  • Soziale Absicherung der Betreuungskraft

 

 

Nachteile

  • Wengier Einfluss in Bezug auf die Auswahl der Pflegehilfe

 

 

Selbständige Beschäftigung

 

Die selbständige Beschäftigung der Betreuungs- oder Pflegekraft stellt eine mögliche Vertrags-Konstruktion dar. Dabei gehen Haushalt und Betreuungs- bzw. Pflegekraft einen Dienstleistungsvertrag ein und bilden somit ein Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnis. Für den Haushalt ist es grundsätzlich unerheblich, ob die Auftragnehmerin ihren Sitz im In- oder Ausland hat.

Auf Grund der innerhalb der EU gültigen Niederlassungsfreiheit können sich EU-Ausländer in Deutschland niederlassen. Sie benötigen einen Wohnsitz im Inland und eine Gewerbeanmeldung. Die Anmeldepflicht beim Finanzamt ist obligatorisch.

Selbständige, die ihren Sitz im EU-Ausland haben, können im Rahmen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) im Inland tätig werden. Sie entsenden sich sozusagen selbst, benötigen dazu eine Entsendegenehmigung sowie das Formular A1, das während der Arbeit mitzuführen ist. Damit wird der Nachweis der Sozialversicherung erbracht.

Unabhängig vom Sitzort besteht für selbständige Pflegekräfte die Gefahr der Scheinselbständigkeit. Neben der schwer nachweisbaren Nicht-Weisungsgebundenheit sind verschiedene Auftragnehmer und eigene Akquisitions-Aktivitäten wesentliche Kriterien. Während jedoch ausländische Auftragnehmerinnen die Sozialversicherung im eigenen Land mittels des Formulars A1 nachweisen, besteht bei inländischen Auftragnehmern diese nicht. Somit ist das Risiko der Scheinselbständigkeit für inländische Auftragnehmer bzw. deren Auftraggeber größer.

Wir raten dringend von dieser Form der Beschäftigung ab!

Vorteile
  • Einfache Handhabung
  • Geringe Kosten
Nachteile
  • Risiko der Scheinselbständigkeit
    • bei Sitz im EU-Ausland ist das Risiko geringer
    • ggf. müssen Sozialabgaben vom Arbeitgeber nachgezahlt werden
  • Organisationsaufwand (z. B. Vertretung muss durch den Haushalt organisiert werden)