Ambulanter Pflegedienst

Ambulanter Pflegedienst

Der Begriff „ Ambulanter Pflegedienst“ umfasst alle Einrichtungen von privaten und öffentlichen Trägern der freien Wohlfahrtspflege. Ein ambulanter Pflegedienst erbringt gegen Entgelt Pflege- und Betreuungsleistungen für bedürftige kranke und alte Menschen in deren Haushalt. Die Sozialstationen der öffentlicher Träger wie Caritas, Diakonie  und Deutsches Rotes Kreuz werden auch dazu gezählt. Sie spielen traditionell eine bedeutende Rolle in der Alten- und Krankenpflege. Ergänzend zu ärztlichen Leistungen bieten die ambulanten Pflegedienste ein breites Spektrum an Dienstleistungen. Darunter fallen in erster Linie

  • Die Grundpflege bei Schwer- und Langzeitkranken in Form von Sachleistungen wie z. B. Körperpflege, Hilfe beim An- und Auskleiden etc.
  • Medizinische Behandlungspflege wie z.B. die Verabreichung der Medikamenten
  • Pflegesachleistungen in Form von Betreuungspflege und hauswirtschaftlichen Leistungen
  • Beratung im Hinblick auf Leistungen der Pflegeversicherung und Finanzierung
    Anleitung und Beratung für pflegende Angehörige
  • Psychologische und seelsorgerische Begleitung, insbesondere bei konfessionellen Diensten
  • Sonstige Leistungen zur Unterstützung der Pflege und Betreuung wie beispielsweise Fahrdienste und Essen auf Rädern.

Die Finanzierung der Pflege- und Bereuungsdienstleistungen werden von der Krankenkasse, der Pflegekasse oder dem Träger der Sozialhilfe übernommen oder müssen aus eigenen Mitteln erbracht werden, sofern die Bedürftigkeit nicht durch den Medizinischen Dienst festgestellt wurde.