Stationäre Pflege

Stationäre Pflege

Stationäre Pflege - Pflegeheim, Seniorenheim, Altenheim

Die stationäre Pflege bedeutet die Unterbringung einer pflegebedürftigen Person in einem Pflegeheim i. S. des Heimgesetzes (HeimG), im Volksmund auch Altenheim oder Altersheim genannt. In der Regel wird durch alle Beteiligten die stationäre Pflege aus verschiedenen Gründen möglich lange hinausgezögert. Einerseits bedeutet diese Art der Pflege für die Pflegebedürftigen den Verlust der gefühlten Selbstbestimmung im eigenen Haushalt und andererseits werden die öffentlichen Kassen enorm belastet. Somit werden nicht selten große Anstrengungen unternommen, um die pflegebedürftigen Personen möglichst lange in der ambulanten bzw. häuslichen Pflege zu belassen und das Altenheim zu umgehen. Der Einsatz einer meist ausländischen 24-Stunden-Kraft stellt dabei häufig eine angenehme Lösung dar.

Teilstationäre Pflege

Bei der Teilstationären Pflege wird der bzw. die Pflegebedürftige nicht durchgängig in der Pflegeeinrichtung betreut. In der Regel ist die teilstationäre Pflege als Tages- oder Nachtpflege konzipiert, die in einem Seniorenheim stattfindet. Eine temporäre und somit teilstationäre liegt auch im Falle der Urlaubsvertretung vor. Teilstationäre Pflege bietet Angehörigen die Möglichkeit, die eigenen Pflege-Aktivitäten mit dem Beruf und/oder der Familie abzustimmen oder einfach auch einmal in Urlaub gehen zu können.