Ukrainische Flüchtlinge dürfen in Deutschland arbeiten
Flüchtlinge aus der Ukraine haben seit Kriegsbeginn in Deutschland ein Aufenthaltsrecht. Eine Arbeitserlaubnis ist gemäß einer Direktive des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) inbegriffen. Sie dürfen somit Pflegekräfte und Haushaltshilfen in Pflegehaushalten einstellen. „Wir haben Flüchtlinge aus der Ukraine bei uns aufgenommen. Frau Petrenko (Name geändert) hilft mir völlig selbstlos bei der Pflege meines Vaters. Wir möchten nicht, dass […]